Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Antragsablaufs sowie die wichtigsten Voraussetzungen, die bei Kooperationsprojekten im Rahmen der oberösterreichischen Netzwerk-Initiativen ab Oktober 2010 zu beachten sind. Es gelten die Förderungsrichtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte.
| Projektskizze |
Anhand der Projektskizze wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Projektes entschieden. Formale Voraussetzungen
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| Förderantrag |
Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Nach Prüfung der formalen Anforderungen und Erfüllung der qualitativen Kriterien wird der Antrag durch die jeweilige Netzwerk-Initiative mit einer Förderempfehlung zur Genehmigung bzw. Ablehnung an die Förderstelle (Land OÖ, Abteilung Wirtschaft) weitergeleitet. Inhalte des Antrags
Hinweise
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Kooperations- |
Die Kooperationsvereinbarung (siehe Formular-Vorschlag) ist von allen Kooperationspartnern firmenmäßig zu unterfertigen und dem Antrag beizulegen. Eine Abänderung bzw. Anpassung der Vereinbarung ist möglich. |
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Dokumentation der Rechtsform |
Die Rechtsform jedes Projektpartners ist in Form eines Firmenbuchauszuges, Gewerbescheins, oder mittels Auszug aus dem Vereinsregister zu dokumentieren. |
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Projektzeitplan |
Grafische Darstellung, welcher Arbeitsschritt von welchem Projektpartner zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wird erfolgt im Projektzeitplan. |
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Kostenaufstellung |
Je Projektpartner ist eine detaillierte Kostenaufstellung gegliedert nach Arbeitspaketen beizulegen (siehe Formular zum Förderantrag: Detaillierte Plan-Kostenaufstellung). |
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Stundensatz- |
Für den Fall, dass Personalkosten/Eigenleistungen von unselbständig Beschäftigten abgerechnet werden, muss der Stundensatz für jede am Projekt beteiligte Person mittels des Formulars „Stundensatzkalkulation“ berechnet werden. Der berechnete Wert ist bei Antragstellung in der „Kostenaufstellung“ einzutragen. Bei der Abrechnung im Zuge des Endberichts sind die Planwerte durch tatsächliche Werte zu ersetzen. (siehe Formular zum Förderantrag: Plan-Stundensatzkalkulation). Die Stundensätze für die Personalkosten werden auf Basis von Standardeinheitskosten berechnet und müssen pro Kalenderjahr angegeben werden. Es sind zwei Berechnungsarten für Nicht-All-in Dienstverträge und All-in-Dienstverträge vorgegeben. Diese Berechnung ist bei einigen Berufsgrupppen NICHT anwendbar:
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Vergleichsangebote |
Einholung von mindestens drei Vergleichangeboten bzw. Begründung der Entscheidung für einen Dienstleister. |
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Umweltindikatoren |
Der Umweltfragebogen zur "Strategischen Umwelt-Planung (SUP)" für Netzwerke muss von jedem Projektpartner ausgefüllt werden. Dieser ist für die Förderung des Projekts im Rahmen des EFRE Fonds nötig. Es sind nur die gelb markierten Felder auszufüllen. Die weißen Felder können optional ausgefüllt werden. Nach Erfassung des Projekts im EFRE-Monitoringsystem wird der ATMOS-Projektcode (im Dokument gelb gekennzeichnet) von der Förderstelle vergeben. |
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Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der nationalen Förderfähigkeitsregeln, wenn nicht in den Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen oder im Fördervertrag strengere Regelungen getroffen sind. Als förderbare Kosten gelten
NICHT förderbare Kosten
Projektdurchführungszeitraum | |
Genehmigung |
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Im Falle einer positiven Beurteilung durch die Förderstelle wird ein Fördervertrag (Förderungsvereinbarung) erstellt, der mindestens folgende Punkte enthält:
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Endbericht |
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Innerhalb von 2 Monaten nach Projektende ist der Endbericht samt Abrechnungsunterlagen (siehe Anlagen zum Endbericht) bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Es erfolgt sodann eine Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bis drei Monate nach Projektende wird der Endbericht an das Land ÖO zur Prüfung weitergeleitet. Inhalte des Endberichts
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Anlagen zum Endbericht |
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| Förderverwendungs- nachweis |
Gegenüberstellung der geplanten/genehmigten mit den tatsächlichen Ausgaben, in der Gliederung gemäß Kostenplan im Förderungsvertrag. |
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Rechnungs- |
Detailauflistung aller Rechnungen und Zahlungen für die zur Kofinanzierung beantragten Projektausgaben. (siehe Formular Rechnungszusammenstellung) |
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Originalbelege |
Originalrechnungen* oder gleichwertige Buchungsbelege samt Belege für den Nachweis der korrespondierenden Zahlungsflüsse (Zahlungsunterlagen, Bankkontoauszüge, Telebanking-Auszüge) sind notwendig. Die Zahlung ist am Kontoauszug zu kennzeichnen bzw. sind bei Sammelüberweisung die einzelnen Summen aufzuschlüsseln; die Belege sind entsprechend der Rechnungszusammenstellung zu reihen, um eine rasche Prüfung zu ermöglichen. *Die Zahlungen werden mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug nachgewiesen. Schwärzungen von Zahlenkolonnen sind nicht erlaubt. Projektrelevante Textstellen dürfen ebenfalls NICHT geschwärzt werden. Bei den Kontoauszügen müssen folgende Informationen ersichtlich sein: Kontoinhaber, Alter Kontostand und Neuer Kontostand, Summe Gutschriften/Lastschriften. Es müssen alle Seiten des Kontoauszuges beigelegt werden. Schwärzungen nicht projektrelevanter Textstellen müssen ersichtlich sein. |
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Nachweis |
Im Falle von Personalkosten/Eigenleistungen sind für jede/n am Projekt beteiligten Mitarbeiter/in folgende Nachweise zu erbringen:
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Nachweis Reisekosten |
Bei der Abrechnung von Reisekosten muss neben einer Aufstellung sämtlicher im Zuge des Projektes getätigten Reisen (siehe Formular_Reisekostenabrechnung) auch die Zahlung an die MitarbeiterInnen nachgewiesen werden. |
| Sonstige Hinweise zum Endbericht |
Bei der Abrechnung ist weiters Folgendes zu beachten:
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Auszahlung |
Die Förderung wird nach Genehmigung des Endberichtes durch die Förderstelle und Anerkennung der abgerechneten förderbaren Kosten durch die Finanzkontrollstelle (Land OÖ, Abt. Wirtschaft) an die einzelnen Projektpartner überwiesen.* *(EFRE-Mittel werden von der zentralen Zahlstelle für EU-Mittel beim ERP-Fonds, Wien auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle direkt an den Projektträger ausbezahlt. Die Auszahlung der Landesfördermittel erfolgt durch die Landesbuchhaltung ebenfalls auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle.) |
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Förderintensität |
maximal 30 % der förderbaren Kosten |
Sonstige Hinweise |
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Publizitätsverpflichtungen |
Alle Veröffentlichungen, die das geförderte Projekt betreffen, müssen einen Hinweis auf die gewährte Förderung enthalten. |
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Aufbewahrung der Dokumente |
Alle Projektrelevanten Geschäftsunterlagen müssen bis 31.12.2022 entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sicher und geordnet aufbewahrt werden und zur Einsicht durch die Revision zur Verfügung stehen. |
>> Mehr Informationen zu Regio 13
>> Richtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte
>> Nationale Förderfähigkeitsregeln (EFRE-Förderungen)
Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die "Allgemeinen Verpflichtungen der Empfänger von Strukturfondsmitteln in Österreich" (siehe Anhang 1 der nationalen Förderfähigkeitsregeln)
Weitere relevante Dokumente und EU-Verordnungen:
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6.2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften i.d.F. Verordnung Nr. 1995/2006 vom 13.12.2006
Verordnung (EG) Nr. 1803/2006 des Rates vom 11.7.2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999
Verordnung (EG Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.7.2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8.12.2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und 1080/2006
Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007-2013 (Operationelles Programm und Ergänzung zur Programmplanung)
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 (BGBl. I Nr. ….)